- Die Greens/EFA fordern ein Stopp der Tiertransporte in Drittländer.
- Die Greens/EFA fordern ein einheitliches und transparentes Überwachungssystem von Tiertransporte in der EU. Bis jetzt sind diese Systeme Länderspezifisch.
- Es sollen in Zukunft Tierspezifische Anforderungen gemacht werden, die sich auf die Bedürfnisse jeder Tierart beziehen.
Die Verantwortung der EU bei Tiertransporten
Die EU ist der weltweit größte Exporteur von Tieren. Die Zahl der innerhalb der EU gehandelten und transportierten Tiere erreicht jedes Jahr die Milliarden-Marke. Die Tiere werden nicht nur zur Schlachtung oder zum Export transportiert, sondern auch innerhalb des Produktionszyklus selbst, insbesondere zur weiteren Mast. Dabei ist der Transport anerkanntermaßen eine Quelle von erheblichem Stress und Leiden für die Tiere. Während sich die ersten Rechtsvorschriften aus dem Jahr 1991 auf die Aufhebung von Hindernissen für den Handel und den Transport von Tieren konzentrierten und einen Rahmen für Mindestnormen für das Wohlergehen von Tieren vorgaben, wurde die aktuelle Verordnung 1/2005 verabschiedet, um das Wohlergehen von Tieren während des Transports weiter zu schützen. Die allgemeinen Grundsätze der Verordnung gelten für alle Wirbeltiere, die zu wirtschaftlichen Zwecken transportiert werden (mit begrenzten Ausnahmen für z. B. Wandertierhaltung und tierärztliche Besuche), und sie enthält spezifische Bestimmungen für den Transport von landwirtschaftlichen Nutztieren.
Tiere sind fühlende Wesen
Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erkennt Tiere als fühlende Wesen an und besagt, dass die EU-Gesetzgebung daher die Anforderungen an das Wohlergehen von Tieren in vollem Umfang berücksichtigen sollte. Doch trotz der bestehenden Gesetzgebung werden Nichtregierungsorganisationen und Journalisten häufig Zeugen und berichten über erhebliches Leiden von Tieren während der Transporte, was auf die mangelhafte Umsetzung der Verordnung 1/2005 und ihre veralteten wissenschaftlichen Grundlagen und Empfehlungen zurückzuführen ist.
Unsere Position
Die Greens-EFA fordern seit langem eine Untersuchung der Umsetzung von Tierschutzbestimmungen bei Transporten. Im Jahr 2020 hat das Europäische Parlament schließlich einen Untersuchungsausschuss zum Schutz von Tieren bei Transporten eingesetzt. Die Fraktion Greens-EFA steht für einen besseren Schutz von Tieren und nimmt daher Position zu Tiertransporten im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere zu folgenden Kategorien:
- Transport von Nutztieren und das Lebensmittelsystem
“Wir sind der Meinung, dass sowohl dem Tierschutz als auch der ländlichen Wirtschaft mit kürzeren Lieferketten besser gedient wird, durch eine lokalere oder regionale Aufzucht und Verbrauch.”
“Bestehende EU-Mittel sollten umgelenkt werden, um kleine, lokale, kollektive oder mobile Schlachthöfe und Verarbeitungseinheiten finanziell zu unterstützen, damit die Tiere auf dem Bauernhof oder so nah wie möglich an ihrem Aufzuchtort geschlachtet werden, mit dem Ziel, die Transportentfernung zur Schlachtung auf maximal 300 km zu begrenzen.”
- Verringerung und Verbesserung von Tiertransporten
Reisen innerhalb der EU
“In der Praxis kann eine Transportdauer von 8 Stunden für Schweine und Pferde auf bis zu 24 Stunden ansteigen. Die Greens- EFA-Fraktion fordert eine Begrenzung der Fahrtzeit auf ein absolutes Maximum von 8 Stunden, unabhängig von der Transportart, und die Festlegung niedrigerer, artspezifischer maximaler Fahrtzeiten und Entfernungen, insbesondere 4 Stunden für Geflügel und Kaninchen.”
“Be- und Entladezeiten, ob am Anfang, am Zwischenrastplatz oder am Ende der Fahrt, sollten als Teil der Fahrtzeit zählen. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob die geplanten Be-/Entladezeiten realistisch sind und in die im Fahrtenbuch angegebene Gesamtfahrzeit passen.”
“Die geforderte Unterbringungszeit (Bei Endziel) sollte auf 30 Tage verlängert werden, um sicherzustellen, dass die Transportgrenzen nicht dadurch umgangen werden, dass die Tiere auf mehreren Fahrten hintereinander verschoben werden.”
“Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten keine Tiertransporte bei extremen Witterungsbedingungen gemäß den nationalen meteorologischen Systemen genehmigen. Etwaige Flexibilitäten sollten festgelegt werden, z. B. sollten die zuständigen Behörden in Zeiten großer Hitze Tiertransporte für die heißesten Stunden verbieten und Transporte während der Nacht nur dann zulassen, wenn die nachgewiesene Temperatur dies erlaubt.”
Export in Drittländer
“Die Greens-EFA-Fraktion fordert ein Verbot von Lebendtierexporten in Drittländer bis 2025, zusätzlich zur vollständigen – und sofortigen – Umsetzung des bestehenden EuGH-Urteils. Exporte in die nahegelegenen Nachbarländer der EU könnten innerhalbder üblichen 8-Stunden-Grenze genehmigt werden, wenn sich das betreffende Land durch ein internationales Abkommen verpflichtet, Tierschutzstandards für die Zucht, die Schlachtung und den Transport von Tieren einzuführen, die mindestens so streng sind wie die EU-Vorschriften, und wenn es Garantien gibt, dass die Tiere nicht weiter exportiert werden.”
- Tierspezifische Anforderungen
“Die Greens-EFA-Fraktion fordert ein Verbot von Transporten nicht abgesetzter Tiere, mit nur begrenzten Ausnahmen für die Wandertierhaltung oder für Transporte von Landwirten mit ihren eigenen Tieren.”
- Transportmittel, Ausrüstung und Fachwissen
“Die Fraktion der Greens/EFA fordert, dass die Definition der Transportzeit und die Transportzeitgrenzen für alle Transportarten gleichermaßen gelten, egal ob auf der Straße, im Zug, auf dem Wasser oder in der Luft.”
“Die Mitgliedstaaten sollten sowohl die praktische als auch die theoretische Aus- und Weiterbildung der an Tiertransporten beteiligten Fahrer und Mitarbeiter verstärken und sich dabei an den auf EU-Ebene festgelegten und verbreiteten Mindeststandards orientieren.”
- Durchsetzung und Überwachung der Verordnung
“Die Sanktionssysteme sind in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Wir unterstützen die Entwicklung und Einführung eines harmonisierten EU- Sanktionssystems, das systematisch anzuwendende Bußgelder vor Ort vorsieht und im Falle wiederholter Verstöße höhere Sanktionen verhängt.”
“Um die Umsetzung der Verordnung richtig beurteilen zu können, ist ein effektiveres und transparenteres Überwachungssystem erforderlich. Es sollte ein neues digitales Fahrtenbuch entwickelt werden, auf das die zuständigen Behörden aller EU- Mitgliedstaaten zugreifen können und das nur nach Überprüfung durch einen amtlichen Tierarzt akzeptiert wird.”
“Daten über Tiertransporte, die über TRACES (Trade Control and Expert System) und über neue digitale Fahrtenbücher gesammelt werden, sollten zusammen mit Daten über Kontrollen, Verstöße und Sanktionen zusammengestellt und veröffentlicht werden.”
Die vollständige Position zu den oben genannten Punkten finden Sie unter folgendem Link:
https://extranet.greens-efa.eu/public/media/file/9223/7140