Das Regelwerk für die Harmonisierung eines Straßenmautsystems in der EU
- Der Verkehr ist für fast 30 Prozent der gesamten CO2-Emissionen der EU verantwortlich
- 72 Prozent davon entfallen auf den Straßenverkehr
- Die EU hat sich das Ziel gesetzt die Verkehrsemissionen bis 2050 um 60 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.
Der Verkehr ist ein Schlüsselelement bei der Erreichung der Klimaziele und hat daher eine besonders hohe Priorität beim Vorantreiben des European Green Deals. Ein zentrales Instrument, um die CO2 Emissionen im Straßenverkehr zu reduzieren, ist dabei das sogenannte Eurocharging. Doch was genau steckt dahinter bzw. wie kann das Eurocharging dazu beitragen, die Klimaziele für den Verkehrsbereich zu erreichen?
Hintergrund und Zielsetzung des Eurocharging
Ein Mitgliedsstaat, der Gebühren für die Benutzung von Straßen durch Nutzfahrzeuge erheben möchte, muss sich nach der Wegekostenrichtlinie von 1999 richten (Auch Eurovignetten-Richtlinie genannt). Diese Richtlinie gibt somit einen Rahmen für eine Straßenbenutzungsgebühr (Straßenmaut) vor, an die sich jedes Mitgliedsland halten muss. Dieser Rahmen ist allerdings nicht mehr zeitgemäß weshalb er nun erneuert werden soll. Ein wichtiges Element bei dieser Erneuerung ist die Fokussierung auf eine distanzbasierte Bepreisung. Im Gegensatz zur Wegekostenrichtlinie, welche die Bepreisung für einen bestimmen Zeitraum erlaubt, soll nun eine distanzbasierte Bepreisung verpflichtend sein. Das spiegelt nämlich realistischer die tatsächliche Nutzung der Straßen wider und verhindert eine „flate rate“ Nutzung derselben. Eine Einführung des Eurocharging bzw. der Erneuerung der Wegekostenrichtlinie bedeutet auch, dass bei einer Straßenmaut das polluter-pays Prinzip besser umgesetzt wird, nachdem diejenigen Verkehrsteilnehmer, die die Umwelt verschmutzen auch dementsprechend dafür aufkommen müssen.
Aufgrund der Tatsache, dass die Bezahlung nicht mehr basierend auf dem Zeitraum, sondern auf der Distanz erfolgen soll, spricht man anstatt von einer Eurovignetten-Richtlinie, nun vom so genannten Eurocharging.
Zentrale Punkte
Damit Eurocharging allerdings auch erfolgreich umgesetzt werden kann und weitreichende Veränderungen ermöglicht, gibt es für die Grünen vier zentrale Punkte:
- Die Hauptintention der Revision der Wegekostenrichtlinie ist die Berücksichtigung der externen Kosten, die unbedingt enthalten sein müssen. Diese Kosten sollen durch die neue Richtlinie internalisiert werden und beinhalten neben Lärm natürlich auch die Luftverschmutzung bzw. CO2 Emissionen. Eine Einbindung von CO2 als externen Kosten muss unter allen Umständen erfolgen.
- Außerdem soll es beim Eurocharging so wenig Ausnahmen wie möglich bezüglich der Fahrzeugklassen geben. Die Eurovignette wird derzeit nur für schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen ausgegeben. Leichtere Fahrzeuge werden also bisher ausgeschlossen. In Zukunft soll es auch für solche Fahrzeuge Regelungen geben, um eine Kostenwahrheit herzustellen.
- Es muss möglich sein, Zuschläge (sogenannte mark-ups) für besonders belastete Streckenabschnitte zu verlangen. Dadurch erlangt eine erneuerte Wegekostenrichtlinie zusätzliche Bedeutung als Steuerungselement zum Beispiel um das Verkehrsgeschehen zu verlagern und damit besonders beanspruchte Streckenabschnitte wie zum Beispiel am Brennerpass zu entlasten.
- Einnahmen müssen in alternative umweltfreundlichere Verkehrsträger investiert werden. Man spricht dabei vom Earmarking. Diese Einnahmen werden entscheidend sein, um die Verkehrswende voranzutreiben. (Investition in Bahn-Infrastruktur etc.)
Der Rat muss sich bewegen!
Mithilfe des Eurochargings kann die Dekarbonisierung des Landverkehrs bedeutend vorangetrieben werden und sollte daher möglichst schnell die bestehende Wegekostenrichtlinie ersetzen. Wichtig dabei ist jedoch, dass es zu einer sinnvollen Einigung kommt und CO2-Emmisionen als externe Kosten miteingebunden werden. Neben dem Zeitdruck stehen wir beim Eurocharging daher in erster Linie unter Qualitätsdruck! Das heißt, dass die erste Priorität einer sinnvollen Umsetzung des Eurocharging gilt, um den European Green Deal voranzutreiben. Das Parlament hat bei dieser Debatte eindeutig die besseren Argumente. Sollte der Europäische Rat daher auf seiner bisherigen Position beharren, CO2 Emissionen nicht als externe Kosten zu berücksichtigen, kann das Potenzial des Eurochargings nicht ausreichend ausgeschöpft werden, um eine bedeutende und wichtige Veränderung für den Verkehr und den Umweltschutz herbeizuführen.