Das Europäische Parlament hat heute (Donnerstag, 17. Februar) die Reform der Eurovignette final passieren lassen. Die Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament ist gegen den gefundenen Kompromiss. Das Kernziel der Reform, das Verursacherprinzip im Straßenverkehr einzuführen und die Weichen für eine Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene zu stellen, wird klar verfehlt. Unterliegt die Schiene einer Zwangsmaut, bleibt eine Maut auf der Straße optional. Die Konkurrenzfähigkeit der Schiene wird weiter untergraben, weil externe Kosten wie Lärm und Luftverschmutzung des Straßenverkehres auch künftig zu wenig eingepreist werden. Darunter leiden insbesondere vom Verkehr starkbelastete und gefährdete Regionen wie das Alpenland. 72 Prozent der CO2-Emissionen im Verkehr entfallen in der EU immer noch auf die Straße.
Anna Deparnay-Grunenberg, Schattenberichterstatterin der Grünen/EFA-Fraktion im Verkehrsausschuss, kommentiert:
„Die Reform verspielt die große Chance für eine EU-weite Straßenmaut, die sozial gerecht und gut für die Umwelt ist. Wir brauchen dringend konsequente politische Maßnahmen gegen die Klimakrise. Die Reform gibt sich mit Ausnahmen und Schlupflöchern zufrieden und verhindert die dringend nötigen Impulse für die Verkehrswende und zementiert den unfairen Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern.
Die Politik der kleinen Schritte reicht im Jahr 2022 nicht mehr aus. Ohne eine Verlagerung des Verkehrs auf die nachhaltige Schiene werden wir unsere Klimaziele nicht erreichen. Wir können es uns nicht leisten, den Straßenverkehr gegenüber der Schiene weiter privilegiert zu behandeln.
Die unökologische und unsoziale Vignette ohne nennenswerte Lenkungswirkung wird nicht komplett verschwinden und lässt das Verursacherprinzip weitgehend außer Acht. Eine Gebühr kann für 10.000 Kilometer genauso hoch sein wie für 100.000 Kilometer, externe Kosten wie durch Lärm werden nur ungenügend berücksichtigt.
Schwer belastete und gefährdete Regionen wie das Alpenland werden im Stich gelassen. Die Erhebung regionaler Zuschläge für eine Senkung der Verkehrsbelastung wird von der Zustimmung aller Anrainerstaaten abhängig gemacht. Dies kommt einem Vetorecht gleich.”
Hintergrund
Die Neuregelung überlässt es den EU-Mitgliedstaaten, Benutzungsgebühren auf ihren Straßen zu erheben. Im Falle der Erhebung der Gebühren müssen Mitgliedstaaten die Richtlinie implementieren, die Methodologie und Berechnung der verschiedenen Mauten vorgibt.