Pressemitteilung von MEP Anna Deparnay-Grunenberg zur Renewable-Energy-Richtlinie III (REDIII)
Gestern Nacht hat sich das Europäische Parlament mit Rat und Kommission über die Richtlinie zu erneuerbaren Energien verständigt und sich neue, ehrgeizige Ziele gesetzt. Die Forstwissenschaftlerin und EU-Abgeordnete Anna Deparnay-Grunenberg (Bündnis 90/Grüne) kommentiert die Regelungen zu Biomasse:
„Das neue Ziel von 45 Prozent erneuerbarer Energie ist ein wichtiger Meilenstein, aber ich sehe eine ernsthafte Gefahr, dass sie auf Kosten der Wälder geht. Denn Holzverbrennung, egal aus welcher Forstwirtschaft, gilt weiterhin als erneuerbare Energiequelle. Das heißt, es wird subventioniert, dass Biomasse aus Wäldern einfach so verfeuert wird. Diese so genannte Primärholzförderung gehört eigentlich dringend abgeschafft.
Die Bewertung, ob Holz aus nachhaltiger Bewirtschaftung kommt oder ein Wald schützenswert ist, liegt zudem immer noch bei den Mitgliedsstaaten. Das öffnet Tür und Tor für Frevel und Taschenspielertricks. Selbst Kahlschläge, die ganze Ökosysteme zerstören, können somit weiterhin als nachhaltig durchgehen, und auch Altwälder sind nicht ausreichend vor Abholzung geschützt. Dabei brauchen wir dringend einheitliche Standards für nachhaltige Waldwirtschaft.
Mit der Richtlinie untergräbt die EU zum Teil ihre eigene Klimapolitik. Schließlich haben wir gerade erst verbindlich per Verordnung für jedes Mitgliedsland festgelegt, wie viel CO2 die Wälder künftig absorbieren sollen (LULUCF). Damit zwingt die EU Waldbesitzende einerseits, Wälder nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften, andererseits regt sie mit der Direktive dazu an, Wälder zu übernutzen.
Ebenso gefährdet die EU ihre eigene Biodiversitätsstrategie. Die Kommission hat kürzlich eine Definition publiziert, was genau einen Alt- beziehungsweise Primärwald ausmacht. Die Direktive überlässt allerdings nun den Mitgliedsländern, eben das zu bestimmen. Damit sind nach wie vor unsere letzten europäischen Alt- und Primärwälder in Skandinavien und den Karpaten nicht vor Abholzung geschützt."
Hintergrund
- Die Direktive zu Erneuerbaren Energien (RED) ist eine der zentralen europäischen Gesetze zum Klimaschutz. Gestern kam es zu einer Einigung im sogenannten Trilog, das heißt der Verhandlung von Parlament, Kommission und Rat. Nun müssen noch Parlament und Ministerrat final zustimmen. Diese Vorgänge galten als Formalie, bis kürzlich die FDP den ausverhandelten Kompromiss zum Verbrenneraus nochmal aufrollte.
- Das verbindliche Ziel für den Anteil von Energie, der bis 2030 aus erneuerbaren Quellen stammen soll, wurde von 32 Prozent auf 42,5 % (nicht verbindlich sogar 45 %) erhöht
- Das Parlament hatte sich dafür eingesetzt, die Förderung von Primärholz abzuschaffen, konnte diese Forderung aber nicht durchsetzen. Ausgenommen ist nun lediglich „Rundholz industrieller Qualität, Sägerundholz, Furnierholz, Stümpfe und Wurzeln“. Alles andere kann verfeuert werden. Wenn Holz aber einmal zerhäckselt wurde, ist die Quelle nicht mehr nachzuvollziehen. Im Endeffekt fördert es somit, dass auch ganze Stämme verbrannt werden.
- Die Nachhaltigkeitskriterien für Forstwirtschaft wurden gegenüber dem Vorschlag der Kommission zwar verbessert, aber werden eben auch durch nationale Vorgaben definiert. Deshalb können sogar Kahlschläge immer noch als nachhaltig eingestuft werden.