Die Entwaldung und Zerstörung der weltweiten Wälder trägt erheblich zum Klimawandel und zum Verlust der biologischen Vielfalt bei. Aufgrund der Ausweitung der Landwirtschaft für die Produktion einer Reihe wichtiger Rohstoffe sehen wir global zunehmend Umwelt- und Waldzerstörungen. Auf die EU entfallen dabei 7-10 % des weltweiten Verbrauchs von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen, die in ihren Herkunftsländern mit der Abholzung von Wäldern in Verbindung gebracht werden. Sie gehört auch zu den wichtigsten Importeuren von Waren, die mit der Entwaldung in Zusammenhang stehen, darunter Palmöl, Soja, Gummi, Rindfleisch, Mais, Kakao und Kaffee.
Am 17. November wird die EU Kommission voraussichtlich ihren Vorschlag veröffentlichen für eine Intensivierung der EU-Maßnahmen zum Schutz der Wälder der Welt – insbesondere der Alt- und Primärwälder. Im Vorfeld haben meine Kolleg*innen und ich einen offziellen Brief an die EU Kommission (auf Englisch) verschickt, der noch einmal an unsere Verantwortung appelliert und Aspekte betont, die uns besonders am Herzen liegen:
1) Der Schutz von Wäldern, aber auch anderer wertvoller Ökosysteme:
Wir sind der festen Überzeugung, dass die neuen Rechtsvorschriften auch andere Ökosysteme mit hohem Kohlenstoffbestand und großer biologischer Vielfalt als Wälder abdecken sollten, z. B. Grasland und Savannen, Feuchtgebiete, Torfmoore oder Mangroven. Wenn diese anderen Ökosysteme nicht in den Anwendungsbereich der Gesetzgebung fallen, während die Nachfrage nach Land unverändert bleibt, könnte die neue EU-Gesetzgebung den bereits hohen Druck auf andere natürliche Ökosysteme noch verstärken und die globalen Biodiversitätsziele der EU untergraben.
2) Kein Freifahrtschein für Menschenrechtsverletzungen
Die neuen Rechtsvorschriften sollten auch den Schutz der Menschenrechte und der formellen und gewohnheitsmäßigen Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften auf Land, Territorien und Ressourcen umfassen. Die Gesetzgebung sollte sicherstellen, dass die auf dem europäischen Markt in Verkehr vertriebene Rohstoffe nicht aus Quellen stammen, die für die Verletzung internationaler Menschenrechtsvorschriften verantwortlich sind.
3) Anforderungen an die Sorgfaltspflicht für Waren aus allen Ländern
Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass die neue Gesetzgebung keine Kategorie von Ländern mit „geringem Risiko“ schaffen sollte. Eine solche Einstufung würde, wenn sie zu einer pauschalen Befreiung für Produkte aus solchen Ländern führt, die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften erheblich untergraben und Schlupflöcher schaffen.
4) Einbeziehung des Finanzsektors
Im Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments sollten die neuen Rechtsvorschriften für alle in der Union zugelassenen Finanzinstitute gelten, die Gelder an Unternehmen vergeben, die Wald- und Ökosystem-Risikorohstoffe und daraus hergestellte Produkte ernten, gewinnen, produzieren, verarbeiten oder damit handeln.